
Let's talk about money
Kostenübernahme
Ihre Krankenkasse, egal ob gesetzlich oder privat, ist bereit, Ihnen beim Kauf von Hörsystemen unter die Arme zu greifen! Alles, was Sie für die Erstversorgung mit Hörgeräten brauchen, ist eine ohrenärztliche Verordnung für eine Hörhilfe (Muster 15) – ganz einfach! Je nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen gibt es eine Vielzahl an Hörgeräten in verschiedenen Preis- und Leistungsklassen. Und ja, auch aufzahlungsfreie Modelle sind mit dabei!

Jetzt geht’s ums Geld
Kostenübernahme
Ihre Krankenkasse, sei es eine gesetzliche oder private Versicherung, unterstützt Sie bei der Anschaffung von Hörsystemen. Hierzu benötigen Sie für eine Erstversorgung eine ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe (Muster 15). Je nach Ihren individuellen Bedürfnissen stehen Ihnen verschiedene Hörgeräte in unterschiedlichen Preis- und Leistungsklassen zur Verfügung, einschließlich aufzahlungsfreier Modelle. Gern unterstützen wir Sie auch beim Papierkram, indem wir Kontakt zu Ihrer Krankenkasse halten und die Abrechnung Ihrer Hörgeräte erledigen. So können Sie sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren: Ihr Hörerlebnis zu verbessern.

Keine Sorge wegen des ganzen Papierkrams – wir kümmern uns darum! Wir halten den Kontakt zu Ihrer Krankenkasse und übernehmen direkt die Abrechnung Ihrer neuen Hörgeräte. So können Sie sich entspannt zurücklehnen und die Welt der Klänge genießen! 🎧✨
So finden Sie uns
Geben Sie hier einfach Ihre Adresse ein, und wir sagen Ihnen wo und wie Sie uns am einfachsten erreichen:
So finden Sie uns
Geben Sie hier einfach Ihre Adresse ein, und wir sagen Ihnen wo und wie Sie uns am einfachsten erreichen: